Berufe A-Z - Baufachwerker (m/w/d)

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

$5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß $21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Die Urlaubsdauer richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz bzw. den gültigen Tarifverträgen.

Ausbildende gewähren Auszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. Soweit nicht günstigere Urlaubsregelungen zur Anwendung kommen, besteht ein jährlicher Urlaubsanspruch

  • von mindestens 30 Werktagen/25 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • von mindestens 27 Werktagen/23 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • von mindestens 25 Werktagen/21 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

von mindestens 24 Werktagen/20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Baufachwerker (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Baufachwerker (m/w/d): 0

Ausbildungsbetriebe

Ausbildungbetriebe für Baufachwerker (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!