Berufe A-Z - Bäcker (m/w/d)
Diese Zahlen klingen nun wirklich nicht nach kleinen Brötchen: 400 Brotsorten und etwa 1.200 Arten Feingebäck werden in deutschen Bäckereien Tag für Tag hergestellt. Die Vielzahl von frischen Leckereien wird von dir und deinen Kollegen mit handwerklichem Geschick, moderner Technik sowie ausgesuchten Rohstoffen hergestellt und den Kunden angeboten.Dreikornbrot, Croissants und knusprige Baguettes: Die Produktpalette in diesem Gewerbe ist groß. Als Bäcker bist du in der Lage, dich immer wieder auf neue Gewohnheiten der Verbraucher einzustellen, zum Beispiel auf den Wunsch nach ballaststoffreichen Backwaren und Vollkornprodukten. Mit Können, Technik und cleverem Marketing greifst du derlei neue Ernährungstrends immer wieder auf.
Guter Geschmack und Einfühlungsvermögen
Ein guter Riecher, feiner Geschmack und Einfühlungsvermögen gehören in diesem Beruf dazu. Mit Hilfe von computergesteuerten Mehlsilierungsanlagen, automatischen Knet- und Rührmaschinen sowie vollelektronischen Backöfen bewältigst du die vielfältigen Aufgaben in deinem Beruf - und bekommst alles gebacken.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
$5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß $21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Die Empfehlung der Handwerkskammern für den Urlaubsanspruch beträgt:
- Im 1. Lehrjahr 24 Werktage.
- Im 2. Lehrjahr 24 Werktage.
- Im 3. Lehrjahr 24 Werktage.
Die Urlaubsdauer richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz bzw. den gültigen Tarifverträgen.
Ausbildende gewähren Auszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. Soweit nicht günstigere Urlaubsregelungen zur Anwendung kommen, besteht ein jährlicher Urlaubsanspruch
- von mindestens 30 Werktagen/25 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- von mindestens 27 Werktagen/23 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- von mindestens 25 Werktagen/21 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
von mindestens 24 Werktagen/20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat.