Berufe A-Z - Automobilkaufmann (m/w/d)
Du willst im Beruf gut in die Gänge kommen? Dann ist Automobilkaufmann das Richtige für dich.Im Mittelpunkt deiner Arbeit stehen Automobile als hochwertige technische Produkte. Du bist in den drei Hauptgeschäftsbereichen eines Autohauses tätig. Das sind: Service, Teile und Zubehör, Neu- und Gebrauchtwagen sowie Finanzdienstleistungen. Du verbindest in deinem Beruf kaufmännische Kompetenzen mit technischem Produkt- und Bedienungs-Know-how. Darüber hinaus hast du sehr viel Kundenkontakt und erledigst auch zahlreiche kaufmännische Tätigkeiten.
Finanzdienstleistungen und technische Zusammenhänge
Der Beruf des Automobilkaufmanns ist im Wesentlichen durch zwei Schwerpunkte geprägt: die betriebsspezifische Arbeitsorganisation, Information, Kommunikation und Kontrolle zum einen sowie alle Tätigkeiten in den Bereichen Markt und Vertrieb beziehungsweise Finanz- und Servicedienstleistungen zum anderen.
Bei Automobilkaufleuten sind Verständnis und Interesse für technische Zusammenhänge besonders wichtig. Du solltest in Zusammenhängen denken und Bereitschaft zur Teamarbeit mitbringen. Das sind wichtige Voraussetzungen für erfolgreiches Arbeiten in den verschiedenen Geschäftsbereichen. Wenn du sie erfüllst, kann dich auf dem Weg zum Automobilkaufmann niemand ausbremsen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
$5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß $21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Die Empfehlung der Handwerkskammern für den Urlaubsanspruch beträgt:
- Im 1. Lehrjahr 30 Werktage.
- Im 2. Lehrjahr 30 Werktage.
- Im 3. Lehrjahr 30 Werktage.
Die Urlaubsdauer richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz bzw. den gültigen Tarifverträgen.
Ausbildende gewähren Auszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. Soweit nicht günstigere Urlaubsregelungen zur Anwendung kommen, besteht ein jährlicher Urlaubsanspruch
- von mindestens 30 Werktagen/25 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- von mindestens 27 Werktagen/23 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- von mindestens 25 Werktagen/21 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
von mindestens 24 Werktagen/20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat.